Energetische Sanierung: Was beim Hauskauf wirklich nötig ist

Gebrauchte Häuser sind oft günstiger als Neubauten. Doch in den meisten Fällen ist eine energetische Sanierung notwendig, durch die zusätzliche Kosten entstehen. Welche Maßnahmen nach einem Hauskauf wirklich nötig sind – ein Überblick.

Energetische Sanierung – Überblick verschaffen

Zunächst müssen Käufer herausfinden, wann das Haus erbaut wurde. Häuser, die nach dem 1. Februar 2002 gebaut wurden oder bei denen seitdem der Eigentümer gewechselt hat, müssen bereits gewisse Anforderungen der damals in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen, welche 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde. Der Immobilienkäufer hat dadurch wahrscheinlich einen geringeren Sanierungsaufwand. Immobilien, die der Vorbesitzer bereits vor dem 1. Februar 2002 bewohnt hat, mussten bisher nicht saniert werden. Der Aufwand für Hauskäufer kann bei diesen Immobilien also höher sein.

Um dem Ziel eines klimaneutralen Kontinents näher zu kommen, plant die EU nun den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Mit dem sogenannten „Green Deal“ sollen, ähnlich wie bei Elektrogeräten, auch im EU-weiten Gebäudesektor Gesamtenergieeffizienzklassen eingeführt werden. Mit einer Skala von „A“ bis „G“ sollen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ und bis 2033 die Energieeffizienzklasse „D“ erreichen.

Von dieser Sanierungspflicht könnten laut dem Eigentümerverband Haus & Grund in Deutschland mehr sieben Millionen Eigenheime betroffen sein.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck kündigte außerdem an, dass die Sanierungs-Afa (Paragraf 35c Einkommenssteuergesetz), also die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen, auf Vermieter und Gewerbe erweitert werden soll. Bisher gilt das nur für selbstnutzende Eigentümer.

Energieausweis liefert wichtige Informationen

Einen ersten Überblick über Sanierungen bekommt der Käufer bei der Besichtigung. Spätestens dann muss der Vorbesitzer nämlich einen Energieausweis vorlegen. Dieser liefert nicht nur wichtige Informationen über den Energieverbrauch des Hauses, auch Sanierungsempfehlungen sind darauf vermerkt.

Gesetzlich vorgeschriebene Sanierungen

Entscheidet sich der Interessent dafür, ein Haus zu kaufen, muss er als Eigentümer die Richtlinien des GEG beachten und gegebenenfalls nach ihren Regeln sanieren. Diese Kosten sollten Interessenten bereits bei der Planung des Hauskaufs berücksichtigen – ansonsten folgt nach dem Erwerb eine böse Überraschung.

Dachdämmung

Gemäß den Vorgaben des GEG hat der Hauskäufer die Pflicht, die oberste Geschossdecke oder wahlweise das Dach eines Altbaus zu dämmen. Nach der Dämmung darf der Wärmedurchgangskoeffizient nicht über 0,24 Watt pro Quadratmeter und Grad Kelvin liegen. Der Käufer hat zur Dämmung nach dem Erwerb der Immobilie zwei Jahre Zeit.

Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Ist der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 der obersten Geschossdecke im Altbau erfüllt, muss der Käufer nicht neu dämmen. Ob das Haus diese DIN-Vorschrift einhält, sollten Hauskäufer am besten einen Sachverständigen überprüfen lassen, empfiehlt Thomas Weber, Bauherrenberater vom Verband Privater Bauherren (VPB). Die DIN-Norm ist erfüllt, wenn das Haus einen R-Wert – so nennt man den Wert des Wärmedurchlassungswiderstands – von 0,90 Watt pro Quadratmeter und Grad Kelvin hat. „Das gilt aber nur für Bauteile, die pro Quadratmeter mehr als 300 Kilogramm wiegen. Und so schwer ist eigentlich nur Stahlbeton“, erklärt der Experte. Für andere Decken gelte laut DIN 4108-2 ein R-Wert von 1,57, was circa sieben Zentimeter dicker Mineralwolle entspreche.

Auch wenn Käufer die Immobilie für weniger als vier Monate im Jahr auf über 19 Grad beheizen, bleibt dem Käufer das Dämmen erspart. Das kann beispielsweise bei Ferienwohnungen der Fall sein. Auch denkmalgeschützte Gebäude gehören zur Ausnahme: „Man kann kein Wärmedämmverbundsystem auf die Schmuckfassade anbringen. In so einem Fall spielt das Denkmal eine größere Rolle als die energetische Sanierung“, sagt Weber.

Heizkessel

Hauseigentümer müssen gemäß den Regelungen des GEG bestimmte ältere Heizkessel austauschen. Das betrifft alle Heizkessel, die bis Ende des Jahres 1984 eingebaut wurden. Heizkessel, die ab 1985 eingebaut wurden, dürfen nur noch maximal 30 Jahre in Betrieb sein. Wer ein Haus kauft, muss austauschpflichtige Kessel binnen zwei Jahren ersetzen.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Hausbesitzer dürfen Niedrigtemperatur-Heizkessel, Brennwert-Heizkessel und Heizungsanlagen mit Nennleistung unter vier Kilowatt oder über 400 Kilowatt weiter betreiben. „Anlagen unter vier Kilowatt sind energetisch nicht sehr relevant, sondern sind eher in Richtung Gaskocher einzuordnen“, sagt Thomas Weber. Große Anlagen hätten schon früher einen sehr guten Wirkungsgrad erzielt, weswegen sie von dieser Regelung ausgenommen seien.

Leitungen

In nicht geheizten Räumen müssen Leitungen, Formstücke und Armaturen, die Wärme führen, gedämmt sein. Das betrifft also unter anderem Heizungs- und Warmwasserrohre im Keller. Wie dick die Dämmung bei den Rohren sein muss, hängt vom Innendurchmesser der Rohre und der Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffes ab. Der Hauskäufer muss auch in diesem Fall innerhalb von zwei Jahren nachrüsten.

Achtung: Verstöße gegen die GEG-Richtlinien sind eine Ordnungswidrigkeit und können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro zur Folge haben.

Welche Sanierungsmaßnahmen noch sinnvoll sind

Neben den Sanierungspflichten gibt es noch etliche weitere Möglichkeiten an Sanierungen, die Immobilienkäufer vornehmen können. Welche Maßnahmen der künftige Eigentümer dabei am besten angeht, ist abhängig vom Zustand des Hauses.

Die Fassadendämmung und der Austausch von Fenstern

Ältere Häuser haben häufig keine gute Außendämmung und Fenster, die luftdurchlässig sind. Viele Eigentümer ziehen deswegen eine Fassadendämmung und einen Fensteraustausch in Betracht. „Die Fassade sollte man am besten dann dämmen, wenn renovierungstechnisch sowieso etwas am Haus gemacht wird und schon ein Gerüst vor Ort ist“, rät Weber. Ein Fensteraustausch solle bestenfalls gleichzeitig mit der Fassadendämmung erfolgen, sonst entstünden Wärmebrücken und die neuen Fenster hätten bauphysikalisch eine falsche Lage. Nimmt man Fassadendämmung und Fensteraustausch gleichzeitig vor, können Eigentümer dadurch zwischen 40 und 50 Prozent Energie einsparen. Tauscht man nur die Fenster aus, sparen sie sieben bis zehn Prozent“, sagt Weber.

Die Dämmung der Kellerdecke

Eine weitere Möglichkeit, die Immobilie energetisch zu sanieren: das Dämmen der Kellerdecke. „Das ist günstiger als ein Fensteraustausch und bringt genauso viel, also sieben bis zehn Prozent Einsparungspotential. „Eine lohnende Investition“, sagt Weber. Nicht nur der finanzielle, auch der zeitliche Aufwand halte sich für so eine Maßnahme in Grenzen.

Hydraulischer Abgleich und Austausch von Heizungen

Auch wenn die Heizung noch nicht so alt ist, dass sie gemäß den Vorgaben des GEG ausgetauscht werden müsste, sollten sich Hauskäufer genau darüber Gedanken machen. Der Grund: hohes Einsparpotential. „Mit einer neuen Heizungsanlage und einem hydraulischen Abgleich lassen sich 30 bis 40 Prozent Energieersparnis herausholen“, informiert Weber.

Sanierungsmaßnahmen: Gesamtkonzept ist wichtig

Bei einem älteren, unsanierten Gebäude gibt es in der Regel so viele Baustellen, dass Hauskäufer sie nicht mehr überblicken können. „Hauskäufer sollten vor dem Kauf eine geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen“, rät Weber. Dabei könne man die Möglichkeiten, die Kosten und das Einsparpotential besprechen. „Häufig schrecken Eigentümer vor dem hohen Betrag für eine umfängliche energetische Sanierung zurück. Verrechnet man die jährlichen Kreditkosten  aber mit den eingesparten Energiekosten und der Haltbarkeit der Maßnahme hat man nur circa 100 bis 200 Euro effektive Mehrkosten pro Monat“, sagt Weber.

Beispiel: In einem älteren Haus mit einer veralteten Heizungsanlage entstehen 4.000 Euro Heizkosten im Jahr. Der Eigentümer saniert daraufhin die Heizungsanlage. Diese Maßnahme kostet 20.000 Euro. Die Heizkosten betragen nach den Arbeiten nur noch 2.200 Euro im Jahr. Es dauert also rund 11 Jahre bis sich die neue Heizungsanlage amortisiert hat. Danach spart der Eigentümer jährlich 1.800 Euro – noch mehr, wenn die Heizkosten weiter steigen.

Haben Hauseigentümer ein Gesamtkonzept entwickelt, ist auch die Reihenfolge der Sanierungen entscheidend – sonst geben sie mehr Geld aus, als sie müssten. „Eine neue Wärmepumpe sollte man sich beispielsweise erst nach der Dämmung zulegen. Bei solchen Geräten zahlt man vor allem die Leistung“, sagt Thomas Weber. So koste eine Pumpe mit der Leistung von zehn Kilowatt circa 13.000 Euro, 20 Kilowatt hingegen schon über 20.000 Euro. „Es wäre also ärgerlich, wenn man sich eine teure Wärmepumpe kauft, deren Leistung man durch eine nachträgliche Dämmung gar nicht mehr braucht.“

Für die einzelnen Schritte bietet sich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung an, die ein Sachverständiger mit den Hauskäufern vornehmen kann. In dieser Berechnung geht es vor allem darum, den Verbrauch und Kosten eines unsanierten Hauses denen einer sanierten Immobilie über einen bestimmten Betrachtungszeitraum gegenüberzustellen.

Quelle: immowelt