Hofumbau zur Pferdehaltung

Statt der Bullenmast eine Pferdepension aufmachen – oder als private Familie die Pferde im Garten halten? Wir klären, was geht.

Denn das Bild im Kopf sieht so romantisch aus: Der eigene kleine Ponyhof auf dem Lande. Aus dem Küchenfenster die geliebten Vierbeiner beim Grasen beobachten und hinter dem Haus wartet der eigene kleine Reitplatz. Doch in der Realität gibt es häufig ein böses Erwachen: Nur weil irgendwo ein kleiner Resthof zum Verkauf steht, heißt das noch lange nicht, dass ich meine Wünsche dort alle umsetzen kann.

Der eigene Pferdehof oder: Das Bauen im Außenbereich

Redakteurin Imke Harms – selbst leidenschaftliche Reiterin – ist nach Cloppenburg gefahren und hat mit Dr. Bernhard Rump gesprochen, dem Leiter der Fachgruppe Ländliche Entwicklung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Cloppenburg, und mit seinem Kollegen, Dirk Klaus, Berater für das Thema Bauen im Außenbereich, um zu erfahren, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen für den eigenen Pferdehof.

Wichtig: Landwirtschaft ist gute Voraussetzung

„Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb hat und irgendwann Teile davon umnutzen möchte, hat gute Karten“, steigt Bernhard Rump in das Thema ein. Einen alten Geräteschuppen zum Pferdestall umzugestalten oder einen Teil des ehemaligen Schweinestalls als Laufstall umzunutzen: „Ziemlich unproblematisch“, so die Meinung des Experten. Doch sobald es um Neubauten geht, stellt sich die Situation schon anders dar: „Auch wer als Landwirt/Landwirtin gilt, muss sich an die Niedersächsische Bauordnung halten“, macht Dirk Klaus deutlich. Zwar seien landwirtschaftliche Betriebe privilegiert und könnten mehr umsetzen als Privatpersonen, dennoch gelte: „Der Bau muss dem Projekt dienlich sein und eine Gewinnerzielungsabsicht erkennen lassen.“

Übersetzt: Will ich einfach nur einen Partyschuppen errichten, sind die Chancen eher gering, dass der Landkreis diesem Wunsch auch entspricht. Baue ich aber eine Strohhalle, um für die künftig eingestallten Pferde das Einstreu trocken lagern zu können, sind die Aussichten besser.

Verfahrensfreie Baumaßnahmen für den Pferdestall

Außerdem gibt es dann ja noch den magischen zweiten Absatz des Paragrafen 60 der niedersächsischen Bauordnung, in dem es um „verfahrensfreie Baumaßnahmen“ geht…

Sonderfall: Hobbypferdehaltung von Privatleuten

Aber zurück zu den Privatleuten, die ihre Vierbeiner gern zu Hause halten möchten: „Hier stellt sich die Sache noch schwieriger dar, denn häufig liegen Resthöfe baurechtlich gesehen im Außenbereich – und in diesem geht gelinde gesagt, nix‘“, wie Bernhard Rump mit einem Lachen sagt.

„Zwar kann es sein, dass die Umnutzung des alten Hühnerstalls zum Pferdestall für die Hobbyhaltung auf dem Grundstück der Immobilie, für die ich mich interessiere, noch recht unproblematisch klappt – doch eigentlich darf dann weder ein Zaun gesetzt, noch eine Mistplatte gebaut, geschweige denn Paddocksand oder Schotter aufgefahren werden.“

Abgrenzung von Landwirtschaft und Hobbyhaltung

Welche Möglichkeiten sich dennoch bieten, woran landwirtschaftliche Betriebe denken müssen, wenn sie sich ein weiteres Standbein mit der Pferdehaltung oder der Pferdezucht aufbauen wollen, ab welchem Verdienst der Nebenerwerb beginnt –  und welches die Besonderheiten der Hobbyhaltung sind, erfahren Sie im nächsten Beitrag. Quelle: Land und Forst