Das Vererben und Verschenken von Immobilien wird deutlich teurer. Grund ist eine Gesetzesänderung ab 2023. Damit ändern sich die steuerlichen Bewertungsmaßstäbe von bebauten Grundstücken. Immobilieneigentümer haben dann das Problem, dass bei Schenkungen oder Erbschaften erheblich höhere Steuern anfallen, die sie möglicherweise nicht mehr zahlen können.
Die scheinbar kleine Änderung im Steuergesetz hat große Auswirkungen, sagen Steueranwälte: Aufgrund der neuen Regelungen wird die Bewertung künftig an die Wertermittlung der Gutachterausschüsse und damit an die aktuellen Verkehrswerte gekoppelt werden.
Bei den bisher angewandten Bewertungsmethoden lag der ermittelte Wert meist unter dem Verkehrswert. Der Interessenverband privater Immobilienbesitzer „Haus und Grund“ geht davon aus, dass durch gesetzliche Änderungen bis zu zwei Drittel aller Immobilien in Deutschland höher bewertet werden und dass mindestens die Hälfte der Betroffenen stärker vom Fiskus zur Kasse gebeten wird.
„Zu den ohnehin schon stark gestiegenen Bodenpreisen, die auch auf die Steuerbewertung durchschlagen, kommen jetzt weitere gesetzlich geregelte Bewertungsverschärfungen“, sagt Sibylle Barent, Steuerexpertin des Verbandes gegenüber tagesschau.de.
Ziel der Änderung ist eine Anpassung an das tatsächliche Preisniveau auf dem Immobilienmarkt: Bei der Erbschaftssteuer soll künftig der reale Verkehrswert berücksichtigt werden. Durchschnittlich rechnet der Verband „Haus und Grund“ mit Steigerungen von 20 bis 30 Prozent bei den Bewertungen von Immobilien – und das kann sich bei der Erbschaftssteuer bemerkbar machen.
Christopher Gampert, Steuerberater der Kanzlei Ecovis in Bayreuth hält sogar noch deutlich höhere Steigerungen für möglich: „Die Änderungen wirken sich erheblich auf die erbschaft- und schenkungssteuerliche Wertermittlung aus. Nach überschlägigen Berechnungen sind im Einzelfall bis zu 50 Prozent Wertsteigerung möglich“, sagt Gampert.
Keine steuererhöhende Maßnahme?
Dabei soll nicht der Erbschaft- und Schenkungssteuersatz an sich geändert werden. Wie bisher, soll der Vorgang des Erbens und Verschenkens im Wesentlichen gleichbehandelt wird, sagen Steuerexperten. Es bleibt auch bei den drei Steuerklassen, den unterschiedlichen Freibeträgen und den unterschiedlichen Steuersätzen, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bzw. Schenker richten.
Geändert wird jedoch, wie eine Immobilie für die Berechnung des Nachlasswertes zu bewerten ist. Und daraus ergeben sich dann die enormen Steigerungen. Der Bundesfinanzminister geht hingegen nicht davon aus, dass es sich dabei um viele Fälle handeln wird.
„Die entsprechenden Verfahren des Bewertungsgesetzes werden nur dann genutzt, wenn die örtlichen Gutachterausschüsse nicht die Möglichkeit haben, den Verkehrswert festzustellen“, sagte Christian Lindner (FDP) auf einem „Wirtschaftsgipfel“ der Süddeutschen Zeitung.
Merkwürdig ist nur, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) in einer Mitteilung vom 21.11.2022 zur Anpassung der Grundbesitzbewertung durch das JStG 2022 Stellung genommen hat und diese Mitteilung inzwischen wieder von seinen Internetseiten gelöscht hat, berichtet das Onlineportal Haufe.de.
In der Mitteilung hatte das BMF Wert darauf gelegt, dass es sich bei der Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nicht um steuererhöhende Maßnahmen handelt. Warum dann die Löschung dieser Ausführungen erfolgte, ist unklar und führt sicherlich zu noch mehr Verunsicherung, heißt es bei Haufe.
Quelle: agrarheute, Link zum Artikel Notverkauf von geerbten Häusern und Grundstücken befürchtet | agrarheute.com