Lange gesucht, endlich gefunden und plötzlich stellen sich ganz neue Fragen. Wer eine alte Hofstelle erwirbt und entsprechend der eigenen Vorstellung nutzen möchte, sollte dabei einiges beachten. Einige der häufigsten Fragen – die man sich gerne schon vor dem Kauf eines Resthofes stellen darf – haben wir Ihnen hier zusammengefasst:
Ich möchte ehemalige Wirtschaftsgebäude des Resthofes zu Wohnraum oder für Gewerbe umnutzen. Wie geht das – was muss ich beachten?
- Kontaktaufnahme mit dem Bauamt des Landkreises oder der Gemeinde (frühzeitige Kommunikation und Information)
- Betriebsindividuelle Faktoren
- Standort (Innenbereich (§ 34 BauGB), Bebauungsplan (§ 30 BauGB), Außenbereich (§ 35 BauGB))
- Betriebsstruktur
- Art und Umfang der Umnutzung
- Gebäudeindividuelle Faktoren
- Rechtmäßigkeit der vorhandenen Baulichkeit und bisherigen Nutzung
- Bestandschutz
- ist schon mal eine Nutzungsänderung erfolgt?
- Statik des Gebäudes
- ist die vorhandene Bausubstanz geeignet? Versierten Architekten/Planer hinzuziehen!
- Immissionsschutz und Naturschutz: werden meine Pläne dadurch eingegrenzt und sind ggf. Gutachten erforderlich?
- ggf. eine Bauvoranfrage stellen
Zur ersten Orientierung empfehlen wir auch den Praxisleitfaden „Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude – Neue Perspektiven für alte Gemäuer“ der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Ich möchte auf meinem Resthof Tiere halten. Worauf muss ich achten?
- Art und Umfang der Tierhaltung (Hobbytierhaltung, landwirtschaftlicher Nebenerwerb, landwirtschaftlicher Haupterwerb)
- Standort (besteht bereits eine Immissionsvorbelastung oder Wohnbebauung / Wald / Biotope in der Nachbarschaft, ggf. Immissionsschutzgutachten)
- Ist die Futtergrundlage vorhanden? (Berechnung durch die Landwirtschaftskammer)
- Sind Gebäude vorhanden? (Bisherige Nutzung, ggf. Anzeige einer Nutzungsänderung beim Bauamt des Landkreises)
- Mistlagerung und -verwertung? (Düngerechtliche Anforderungen)
- Haben ich die ggf. benötigte Qualifikation und Fachkenntnisse in Tierhaltung und -Fütterung? (ggf. Schulung)
- Benötige ich eine Registriernummer lt. Viehverkehrsverordnung?
Den ganzen Beitrag finden Sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:
Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen