Welche Heizungen verboten werden – das steht im Gebäudeenergiegesetz

Neue Heizungen sollen ab 2024 zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das steht im Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz. Der Einbau fossiler Heizungen – wie Gasheizungen, Ölheizungen und wohl auch Holzheizungen, ist danach nicht mehr oder nur in der Kombination mit erneuerbaren Energien möglich. Favorit ist die Wärmepumpe. Nun gibt es heftigen Widerstand, vor allem von den betroffenen Hausbesitzern und Wirtschaftsverbänden. Aber auch von Teilen der Politik.

Es hagelt Kritik am geplanten Gesetz

Das Bundeskabinett hat vorige Woche den Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Gleichzeitig wurde das neue Förderkonzept für den Heizungstausch veröffentlicht. Ab 2024 können Haushalte demnach bis zu 50 Prozent Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung bekommen. Das Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht am Ende. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen – das soll noch vor der Sommerpause passieren, damit das neue GEG Anfang 2024 in Kraft treten kann. Weitere Änderungen an den Gesetzesplänen sind also möglich.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat bereits Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser, Pflege- und Reha-Einrichtungen vom Verbot von Gasheizungen angekündigt. „Wir werden nicht zulassen, dass steigende Energie- und Heizkosten Krankenhäuser in ihrer Existenz gefährden“, sagte Lauterbach am Wochenende der „Bild am Sonntag“.

„Die Bundesregierung will die Energiewende mit der Brechstange durchsetzen und lässt die Bürgerinnen und Bürger dabei verunsichert und überfordert zurück.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab dem kommenden Jahr zu verbieten, ohne dass hinreichend bezahlbare technische Alternativen vorhanden seien, könne kein Weg für eine erfolgreiche Energiewende sein.

Die SPD-Fraktion hat sich zudem gegen ein Verbot von Holz- und Pelletheizungen in Neubauten ausgesprochen. Die parlamentarischen Beratungen stünden erst am Anfang und „in den anstehenden Gesprächen schließen wir keine klimafreundlichen Technologien von vornherein aus“, sagte Fraktionsvize Matthias Miersch der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Hauseigentümern müssten auch in Zukunft unterschiedliche Möglichkeiten des Heizens zur Verfügung stehen, „auch Biomasse“.

Auch die FDP hat ihre Kritik am Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz bekräftigt. „Am Ende muss das Gesetz mit der Realität vereinbar sein“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Carina Konrad, der F.A.Z.

Welche Heizungen verboten sind – und was ist erlaubt

Als Heizung sollen ab 2024 vor allem Wärmepumpen eingesetzt werden. Für Holzheizungen wie Pelletheizungen wurden die Anforderungen im Entwurf so verschärft, wie sie auch für die aktuelle Förderung gelten. Danach soll der Einbau nur noch erlaubt sein, wenn die Holzheizung mit einer Solaranlage für die Warmwasserbereitung – Solarthermie oder Photovoltaik – kombiniert wird. Außerdem soll die Anlage mit einem Staubfilter ausgestattet werden.

Möglich sein sollen auch Hybridkombinationen aus Wärmepumpe und Gasheizung. Mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz können die Vorgaben ebenfalls erfüllt werden. In gut sanierten Häusern sind darüber hinaus auch Stromdirektheizungen eine Option, sagen Fachberater.

Die Kosten, die bei den unterschiedlichen Heizungsarten anfallen, hat die Bundesregierung im GEG-Entwurf ausgerechnet. Allerdings kommen andere Experten bei ihren Berechnungen auch zu anderen Ergebnissen.

Eine Möglichkeit die Gasheizung zu erhalten, wäre theoretisch, sie mit Wasserstoff zu betreiben. Dafür müssen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, dass die Gasheizung zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden kann. Dafür muss der Netzbetreiber einen verbindlichen Plan vorlegen, wie Kunden ab 2030 mit 50 Prozent Biogas und ab 2035 mit 65 Prozent Wasserstoff beliefert werden können.

Nach dem bisherigen Gesetzentwurf kann sogar eine neue Gasheizung oder Ölheizung eingebaut werden, wenn diese innerhalb von drei Jahren mit erneuerbaren Energien nachgerüstet wird. Das dürfte für den Hausbesitzer allerdings sehr teuer werden. Im Entwurf steht außerdem, dass funktionierende Gas- und Ölheizungen nicht automatisch ausgetauscht werden müssen. Sie können auch repariert werden. Eine Tauschpflicht greift erst dann, wenn die Heizung wegen eines Defekts komplett ausgetauscht werden muss.

Grundsätzlich gibt es für fossile Heizungen jedoch ein Enddatum: Sie dürfen nur bis zum 31.12.2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Quelle: www.landundforst.de