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Land- und forstwirtschaftliche Immobilien – Unterschiede einfach erklärt

Wer eine land- oder frostwirtschaftliche Immobilie kaufen möchte, sollte bereits ein relativ genaues Bild vor Augen haben, wonach genau er sucht. Immerhin fallen unter diese Kategorie nicht nur Bauernhäuser und Reitanlagen, sondern auch Resthöfe, Weingüter, Äcker, Wiesen und Wälder. Sie unterscheiden sich dadurch sowohl in ihren Gegebenheiten als auch in den späteren Nutzungsmöglichkeiten.

Ein alleinstehender Bauernhof, vielleicht mit einem Stall, um Tiere zu halten, ein Seegrundstück oder ein eigener Wald – viele Menschen können sich gut vorstellen, eine eigene Land- oder Forstwirtschaft zu besitzen. Aber nicht alles ist überall möglich und Eigentümer dürfen auf ihrem Grund auch nicht automatisch tun, was sie wollen. Außerdem können mit einem Kauf bestimmte Pflichten oder unerwartete Aufgaben auf den neuen Eigentümer zukommen. So muss ein Waldbesitzer beispielsweise seinen Forst nachhaltig bewirtschaften und darf anderen Menschen den Zutritt zum Wald nicht ohne Weiteres verbieten. Vor allem Käufer, aber auch Pächter sollten daher für die Immobiliensuche genau wissen, wie sie ihre Land- oder Forstwirtschaft nutzen möchten und ob sie dafür alle Voraussetzungen mitbringen.

Was zählt als Land- oder Forstwirtschaft?

Grob zusammengefasst zählen sowohl Immobilien, die zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, als auch landwirtschaftliche Nutzflächen und Wälder zu Land- und Forstwirtschaften. Zwar kann jeder ein Bauernhaus von einem Kartoffelacker unterscheiden, trotzdem ist besonders Laien nicht immer ganz klar, was bestimmte Bezeichnungen oder Begriffe eigentlich genau beschreiben und bedeuten. Folgende Liste hilft dabei, den Überblick zu behalten:

Bauernhof

Als Bauernhof wird der landwirtschaftliche Betrieb eines Bauern bezeichnet. Er umfasst damit nicht nur das Wohnhaus des Bauern, also das Bauernhaus, sondern auch Stallungen, Hallen oder Garagen für landwirtschaftliche Maschinen und vor allem Äcker und Wiesen. Je nach Spezialisierung ist ein Bauernhof entweder auf Tierhaltung oder Ackerbau ausgerichtet. Traditionell wird er hauptsächlich von den Familienmitgliedern bewirtschaftet.

Gutshof

Ein Gutshof ist deutlich größer und herrschaftlicher als ein Bauernhof. Früher stand ein solches Anwesen vor allem für Reichtum und Besitz, was man den meisten Gutshöfen heute noch ansieht. In der Regel war und ist ein Gutshof auch kein reiner Familienbetrieb, sondern beschäftigt vor allem Landarbeiter. Geht es nur um das Wohnhaus des Gutsherrn, also ohne Äcker, Felder und Stallungen, spricht man vom Gutshaus oder Herrenhaus.

Resthof

Ein Resthof ist das bauliche Überbleibsel eines aufgelösten Bauernhofes. Wird beispielsweise der landwirtschaftliche Betrieb eingestellt, so wird der Bauernhof oft in seine einzelnen Bestandteile – Gebäude, Äcker und Weiden – aufgeteilt und getrennt an mehrere Käufer verkauft. Wohnhaus und Stallungen werden dann als Resthof bezeichnet. Zu ihnen gehören meist nur noch kleine oder gar keine Acker- und Weideflächen – eine landwirtschaftlich rentable Nutzung ist zumindest nicht mehr möglich.

Reitanlage, Reiterhof oder Pferdehof

Als Reitanlagen werden Immobilien bezeichnet, die vorrangig für die Unterbringung von Pferden gedacht sind. Was alles zur Reitanlage gehört, ist dabei jedoch sehr individuell. Die einen Anlagen bieten beste Trainingsmöglichkeiten für Sportreiter wie Reithalle, Außenreitplätze und Führanlage, andere Reiterhöfe haben lediglich ein paar Koppeln und Wiesen rings um die Stallungen. Manchmal gibt es auf Reitanlagen auch noch ein Wohnhaus für die Betreiber oder Unterkünfte für Gäste.

Acker- und Grünland

Acker- und Grünland machen den größten Teil landwirtschaftlicher Nutzflächen aus. Während ein Acker regelmäßig mit dem Pflug bearbeitet werden muss und dem Anbau von Kulturpflanzen dient, besteht Grünland hauptsächlich aus Gräsern und Kräutern und wird als Weidefläche oder zur Heuernte genutzt. Ackerland hat meist einen höheren Anspruch an die Bodenqualität als Grünland und ist als nicht vermehrbares Gut je nach Region sehr begehrt und sehr wertvoll.

Weingut

Ein Weingut dient dem Anbau, der Weiterverarbeitung und dem Verkauf von Weinen. Charakteristisch sind die Weinberge, beim Weingut dabei sind gewöhnlich aber auch noch diverse Gebäude wie Wohnhaus, Lagerräume für Maschinen sowie Nebengebäude mit Fremdenzimmern. Weinberge stellen an Lage und Klima besondere Bedingungen. Daher gibt es Weingüter auch nicht an jeder Ecke – zudem ist allein der Besitz eines Weinguts noch kein Garant für eine erfolgreiche Winzerkarriere.

Waldgrundstücke

Einen Wald zu erkennen, dürfte den meisten Menschen nicht schwerfallen. Was aber aus gesetzlicher Sicht als Wald durchgeht, ist gar nicht so einfach. Das Bundeswaldgesetz definiert in §2 ganz genau, was Wald und was kein Wald ist. Demnach gehen beispielsweise Grundflächen mit Baumbestand nicht als Wald durch, wenn auf ihnen auch landwirtschaftliche Produkte angebaut werden. Wer als Privatperson aber einen Wald kauft oder pachtet, dem sollte klar sein: Ein Wald muss gepflegt und nachhaltig bewirtschaftet werden, fremde Waldbesucher müssen akzeptiert werden, Einzäunen ist nur in Sonderfällen erlaubt, ansonsten ein No-Go.