Wie Bodenrichtwerte entstehen und wie sie Ihre Immobilie beeinflussen
Wer den Verkauf eines Grundstücks, eines Resthofs oder einer Agrarimmobilie plant, stößt schnell auf die Begriffe Ortsüblichkeit und Bodenrichtwert. Beide spielen bei der Wertbestimmung und Preisfindung eine wichtige Rolle – werden aber oft missverstanden.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Bodenrichtwerte entstehen, was unter Ortsüblichkeit zu verstehen ist und welche Bedeutung diese Werte tatsächlich für Ihre Immobilie haben. Eine praktische Recherche-Möglichkeit über ein offizielles Portal zeige ich Ihnen ebenfalls.
1. Was ist ein Bodenrichtwert?
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für unbebaute Grundstücke. Er gibt an, welchen Wert ein Quadratmeter Land in einer bestimmten Zone hat, basierend auf real abgeschlossenen Kaufverträgen.
- Er wird in Euro pro Quadratmeter angegeben
- Er gilt für unbebaute Grundstücke
- Er ist kein verbindlicher Kaufpreis, sondern eine Orientierungsgröße
Gerade bei ländlichen Grundstücken oder Agrarflächen wird der Bodenrichtwert häufig als fester „Marktpreis“ missverstanden – was in der Realität selten zutrifft.
2. Wie entstehen Bodenrichtwerte?
Bodenrichtwerte werden nicht „willkürlich“ festgelegt, sondern durch sogenannte Marktbeobachtung:
- Auswertung von tatsächlich gezahlten Kaufpreisen
- Einordnung der Lage in Richtwertzonen
- Berücksichtigung von Nutzungsarten (z. B. Wohnbaufläche, Acker, Grünland)
- Regelmäßige Anpassung an die Marktentwicklung
Praxis-Tipp: Bodenrichtwerte online einsehen
Um sich einen ersten Eindruck von den Bodenrichtwerten in Ihrer Region zu verschaffen, können Sie das offizielle Portal BORIS-D nutzen. Dort finden Sie die aktuell verfügbaren Bodenrichtwerte vieler deutscher Regionen:
👉 https://www.bodenrichtwerte-boris.de/boris-d/?lang=de
Dort können Sie die Bodenrichtwerte für Ihre Lage eingeben und direkt recherchieren, welche Werte für Ihr Grundstück oder Ihre Fläche veröffentlicht wurden.
Beachten Sie: Bodenrichtwerte sind Orientierungshilfen, keine verbindlichen Verkaufspreise.
3. Was bedeutet „Ortsüblichkeit“?
Während Bodenrichtwerte eine statistische Größe sind, beschreibt Ortsüblichkeit, welche Preise tatsächlich auf dem Markt erzielt werden.
Ortsüblichkeit berücksichtigt:
- aktuelle Nachfrage vor Ort
- Käuferstruktur und Interessen
- Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks
- regionale Besonderheiten
Gerade im ländlichen Raum kann die Ortsüblichkeit stark von den Bodenrichtwerten abweichen – insbesondere bei speziellen Objekten wie Resthöfen oder ehemaligen Landwirtschaftsbetrieben.
4. Bodenrichtwert vs. tatsächlicher Verkaufspreis
Ein häufiger Fehler:
„Der Bodenrichtwert ist der Preis, den ich beim Verkauf erzielen kann.“
Das stimmt nur bedingt. Denn der tatsächliche Verkaufspreis hängt von vielen individuellen Faktoren ab:
✔ Lage des Grundstücks oder Hofteils
✔ Erschließungszustand
✔ Größe und Zuschnitt der Fläche
✔ Bau- oder Nutzungsrechte
✔ Nachfrage in der Region
Gerade bei landwirtschaftlichen Flächen oder Resthöfen spielt der örtliche Markt eine große Rolle. Ein Grundstück kann trotz niedriger Bodenrichtwerte einen höheren Preis erzielen – zum Beispiel, wenn Wohnnutzung oder Umnutzung möglich ist.
5. Warum Bodenrichtwerte bei Resthöfen oft irreführend sind
Resthöfe bestehen aus mehreren Bestandteilen:
- Wohngebäude
- Wirtschaftsgebäude
- Hoffläche
- angrenzende Agrarflächen
Der Bodenrichtwert bezieht sich nur auf den unbebauten Grund und Boden – nicht auf:
✔ Gebäude
✔ Ausstattung
✔ besondere Nutzungsmöglichkeiten
✔ technische Anlagen
Deshalb gibt der Bodenrichtwert allein kein vollständiges Bild vom Gesamtwert eines Hofes wieder.
6. Bedeutung für Verkauf, Bewertung und Steuern
Beim Verkauf
Ein Bodenrichtwert kann Ihnen helfen, einen Orientierungswert zu erhalten. Er sollte aber immer ergänzt werden durch:
- individuelle Marktanalyse
- professionelle Bewertung
- Vergleich mit ähnlichen regionalen Verkäufen
Bei steuerlichen Anlässen
Auch Finanzämter nutzen Bodenrichtwerte – z. B. bei:
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- steuerlicher Bewertung von Vermögen
Aber auch hier gilt: Der Richtwert allein bildet meist nicht die tatsächlichen Verhältnisse ab.
7. Wann eine individuelle Bewertung sinnvoll ist
Eine persönliche Immobilien- oder Grundstücksbewertung empfiehlt sich besonders, wenn:
✔ Sie einen Resthof verkaufen möchten
✔ große Agrarflächen betroffen sind
✔ Nutzungsänderungen möglich sind
✔ ein Erbfall oder eine Vermögensaufteilung ansteht
✔ der Bodenrichtwert weit vom Marktgefühl abweicht
Professionelle Gutachter oder erfahrene Makler berücksichtigen neben Bodenrichtwerten auch:
- Nachfrage in der Region
- Besonderheiten des Objekts
- rechtliche Rahmenbedingungen
- potenzielle Nutzungskonzepte
Fazit
Bodenrichtwerte und Ortsüblichkeit sind wichtige Orientierungshilfen, aber keine festen Verkaufspreise. Gerade bei ländlichen Immobilien, Resthöfen und Agrarflächen können sie stark vom tatsächlichen Marktwert abweichen. Bodenrichtwerte helfen Ihnen, den Markt grob einzuschätzen – für eine fundierte Preisbildung und erfolgreiche Vermarktung sollten sie jedoch durch individuelle Analysen ergänzt werden.
Nutzen Sie daher Bodenrichtwerte als einen Baustein, aber verlassen Sie sich nicht allein auf diese Werte.
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