Suburbanisierung – Familien verlassen die großen Städte


Nach Jahrzehnten der Zuwanderung haben Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern im Jahr 2021 durch Umzüge so deutlich an Bevölkerung verloren wie zuletzt im Jahr 1994. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden sieht einen neuen Trend zur Suburbanisierung.

Die Zahl der Fortzüge aus den kreisfreien Großstädten in kleinere Städte und ländliche Regionen ist 2021 im Vergleich zu 2019 um 1,8% angewachsen. Parallel dazu sanken die Zuzüge in die Großstädte um 5,4%.  Damit sei das Binnenwanderungssaldo der Großstädte auf einem so niedrigen Niveau wie seit 30 Jahren nicht mehr, als es eine deutliche Abwanderung in das Umland, also einen starken Suburbanisierungstrend gab. Während das BIB die Bevölkerungsverluste der Großstädte im Jahr 2020 vor allem auf eine insgesamt sinkende Mobilität im ersten Pandemiejahr zurückführt, sei nun 2021 unabhängig davon ein deutlicher Anstieg der Fortzüge zu erkennen. Vor allem das städtische Umland, aber auch kleinere Städte und ländliche Gebiete scheinen laut BIB von dieser Entwicklung zu profitieren: Sie alle gewinnen an Bevölkerung durch Zuzug. Auch der Wegzug jüngerer Menschen aus diesen Regionen in die Großstädte sei geringer als in den Jahren vor der Pandemie.

Auch die Jüngeren zieht es nicht mehr in die Großstadt

Die Tendenz zum Wegzug aus der Großstadt betrifft offenbar insbesondere Familien. BIB macht das am Umzugsverhalten der entsprechenden Altersgruppen fest. Im Vergleich zu 2019 zogen vor allem 30- bis 49-Jährige (plus 3,7%) aus den Großstädten weg. Veränderte Wohnpräferenzen, Wohnungsknappheit und anhaltend hohe Wohnungspreise  werden als mögliche Gründe für diese Entwicklung genannt. Das Umzugsverhalten von jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 29 Jahren bleibe dagegen weiter auf niedrigem Niveau. Sie ziehen laut BIB, das sich auf Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) stützt, weniger über Kreisgrenzen hinweg um als vor der Corona-Pandemie.

Quelle: IZ Immobilien Zeitung, 06.12.2022

Resthof kaufen: darauf sollten (Nicht-)Landwirte achten

Lange gesucht, endlich gefunden und plötzlich stellen sich ganz neue Fragen. Wer eine alte Hofstelle erwirbt und entsprechend der eigenen Vorstellung nutzen möchte, sollte dabei einiges beachten. Einige der häufigsten Fragen – die man sich gerne schon vor dem Kauf eines Resthofes stellen darf – haben wir Ihnen hier zusammengefasst:

Ich möchte ehemalige Wirtschaftsgebäude des Resthofes zu Wohnraum oder für Gewerbe umnutzen. Wie geht das – was muss ich beachten?

  • Kontaktaufnahme mit dem Bauamt des Landkreises oder der Gemeinde (frühzeitige Kommunikation und Information)
  • Betriebsindividuelle Faktoren
    • Standort (Innenbereich (§ 34 BauGB), Bebauungsplan (§ 30 BauGB), Außenbereich (§ 35 BauGB))
    • Betriebsstruktur
    • Art und Umfang der Umnutzung
  • Gebäudeindividuelle Faktoren
    • Rechtmäßigkeit der vorhandenen Baulichkeit und bisherigen Nutzung
    • Bestandschutz
    • ist schon mal eine Nutzungsänderung erfolgt?
    • Statik des Gebäudes
    • ist die vorhandene Bausubstanz geeignet? Versierten Architekten/Planer hinzuziehen!
  • Immissionsschutz und Naturschutz: werden meine Pläne dadurch eingegrenzt und sind ggf. Gutachten erforderlich?
  • ggf. eine Bauvoranfrage stellen

Zur ersten Orientierung empfehlen wir auch den Praxisleitfaden „Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude – Neue Perspektiven für alte Gemäuer“ der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Ich möchte auf meinem Resthof Tiere halten. Worauf muss ich achten?

  • Art und Umfang der Tierhaltung (Hobbytierhaltung, landwirtschaftlicher Nebenerwerb, landwirtschaftlicher Haupterwerb)
  • Standort (besteht bereits eine Immissionsvorbelastung oder Wohnbebauung / Wald / Biotope in der Nachbarschaft, ggf. Immissionsschutzgutachten)
  • Ist die Futtergrundlage vorhanden? (Berechnung durch die Landwirtschaftskammer)
  • Sind Gebäude vorhanden? (Bisherige Nutzung, ggf. Anzeige einer Nutzungsänderung beim Bauamt des Landkreises)
  • Mistlagerung und -verwertung? (Düngerechtliche Anforderungen)
  • Haben ich die ggf. benötigte Qualifikation und Fachkenntnisse in Tierhaltung und -Fütterung? (ggf. Schulung)
  • Benötige ich eine Registriernummer lt. Viehverkehrsverordnung?

Den ganzen Beitrag finden Sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:

https://www.lwk-niedersachsen.de/bezst-bremervoerde/news/38112_Resthof_kaufen_darauf_sollten_Nicht-Landwirte_achten

Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen