Beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen stoßen Eigentümer häufig auf den Begriff Vorkaufsrecht. Vielen ist nicht klar, wer ein solches Recht hat, wann es greift und welche Auswirkungen es auf den Verkauf hat. In der Praxis führen Vorkaufsrechte oft zu Unsicherheit oder Verzögerungen – lassen sich mit der richtigen Vorbereitung aber gut handhaben.
In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen verständlich und praxisnah, worauf es beim Vorkaufsrecht ankommt.
1. Was bedeutet ein Vorkaufsrecht bei Agrarflächen?
Ein Vorkaufsrecht bedeutet, dass ein Dritter anstelle des ursprünglichen Käufers in den Kaufvertrag eintreten kann – und zwar zu den gleichen Konditionen, die im Kaufvertrag vereinbart wurden.
Wichtig:
- Der Verkäufer erhält denselben Kaufpreis
- Der ursprüngliche Käufer wird ersetzt
- Der Verkauf wird nicht verhindert, sondern umgelenkt
2. Warum gibt es Vorkaufsrechte bei landwirtschaftlichen Flächen?
Der Gesetzgeber verfolgt damit klare Ziele:
- Schutz der landwirtschaftlichen Betriebe
- Erhalt einer funktionsfähigen Agrarstruktur
- Vermeidung von Bodenspekulation
- Sicherstellung der landwirtschaftlichen Nutzung
Gerade in Regionen mit knappen Flächen sollen ortsansässige Landwirte die Möglichkeit haben, Flächen zu erwerben.

3. Wer hat ein Vorkaufsrecht?
Je nach Bundesland und Situation können vorkaufsberechtigt sein:
- Landwirte in der Region, die aufstockungsbedürftig sind
- Landwirtschaftliche Siedlungsunternehmen
- Öffentliche Stellen (in bestimmten Fällen)
Das Vorkaufsrecht wird nicht automatisch, sondern im Rahmen der behördlichen Prüfung des Kaufvertrags geprüft.
4. Wann wird ein Vorkaufsrecht ausgeübt?
Ein Vorkaufsrecht kommt vor allem dann in Betracht, wenn:
- der Käufer kein Landwirt ist
- der Kaufpreis deutlich über dem landwirtschaftlichen Verkehrswert liegt
- die Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden soll
- ein regionaler Betrieb nachweislich Interesse an der Fläche hat
Die Entscheidung liegt bei der zuständigen Behörde.

5. Was bedeutet das konkret für Verkäufer?
Für Verkäufer ist wichtig zu wissen:
- Der Kaufpreis bleibt gleich
- Der Verkauf kann sich zeitlich verlängern
- Der ursprüngliche Käufer hat keinen Anspruch, wenn das Vorkaufsrecht greift
Ein gut vorbereiteter Verkauf vermeidet unnötige Überraschungen.
6. Kann man Vorkaufsrechte umgehen?
Kurz gesagt: Nein – und das sollte man auch nicht versuchen.
Unrealistische Kaufpreise oder Umgehungskonstruktionen:
- verzögern den Genehmigungsprozess
- erhöhen das Risiko einer Ablehnung
- führen oft zu Misstrauen bei den Behörden
Der bessere Weg ist:
- eine marktgerechte Kaufpreisermittlung
- eine realistische Käuferauswahl
- eine saubere Vertragsgestaltung
7. Besonderheiten bei Erbfällen und Erbengemeinschaften
Bei Verkäufen aus Erbengemeinschaften:
- stehen Kaufpreise oft stärker im Fokus
- sind zeitliche Verzögerungen besonders belastend
- besteht häufig wenig Erfahrung mit dem Verfahren
Hier ist eine klare Struktur und fachkundige Begleitung besonders wichtig.
Fazit: Vorkaufsrechte sind kein Hindernis – wenn man sie kennt
Vorkaufsrechte bei Agrarflächen sollen den landwirtschaftlichen Strukturerhalt sichern, sind für Verkäufer aber kein Nachteil, wenn der Verkauf professionell vorbereitet wird. Entscheidend sind realistische Preise, geeignete Käufer und ein sauberer Ablauf.

